Ratgeber · Lesezeit 6 Minuten
Haushaltsauflösung nach einem Todesfall: Checkliste für Angehörige in Berlin
Wenn ein Mensch stirbt, bleibt eine Wohnung voller Dinge – und eine Liste von Aufgaben, für die niemand Kraft hat. Diese Checkliste bringt Ordnung in die Reihenfolge: Was zuerst, was kann warten, was Sie abgeben können.
1. Erst die Fristen, dann die Kartons
Die Wohnung muss nicht morgen leer sein. Verschaffen Sie sich zuerst Klarheit über drei Dinge:
- Mietvertrag: Das Mietverhältnis endet nicht automatisch mit dem Tod. Erben können es innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod erfahren haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten kündigen (§ 580 BGB). Bis dahin läuft die Miete weiter – deshalb lohnt es sich, die Kündigung früh zu schicken, auch wenn die Räumung später stattfindet.
- Laufende Verträge: Strom, Gas, Telefon, Internet, Versicherungen, Abos, Vereinsbeiträge. Eine Liste der Abbuchungen auf dem Kontoauszug zeigt schnell, was gekündigt werden muss.
- Post: Ein Nachsendeauftrag an Ihre Adresse verhindert, dass wichtige Schreiben in der leeren Wohnung liegen bleiben.
Wichtig: Wer eine Wohnung räumt und Dinge entsorgt, handelt faktisch wie ein Erbe. Wenn unklar ist, ob der Nachlass überschuldet ist, lassen Sie sich vor der Räumung beim Nachlassgericht oder einer Beratungsstelle beraten – die Ausschlagung der Erbschaft ist nur innerhalb von sechs Wochen möglich.
2. Dokumente und Wertsachen sichern
Bevor irgendetwas die Wohnung verlässt, einen Karton für Papiere und einen für Wertsachen bereitstellen. Hinein gehören:
- Testament, Vollmachten, Versicherungspolicen, Rentenbescheide, Kontoauszüge, Sparbücher
- Ausweise, Urkunden (Geburt, Heirat), Grundbuch- und Fahrzeugpapiere
- Schmuck, Bargeld, Münzen, Uhren – auch in Mänteln, Büchern und Küchendosen nachsehen, ältere Menschen verstecken Wertsachen oft
- Fotos, Briefe, Tagebücher – für die Familie meist das Wertvollste
Ein seriöser Entrümpler macht genau das auch: Alles, was persönlich oder wertvoll aussieht, wird beiseitegelegt und übergeben, nicht entsorgt. Fragen Sie vorher ausdrücklich danach.
3. Behalten, verschenken, spenden, entsorgen
Vier Stapel – mehr brauchen Sie nicht. Gehen Sie Raum für Raum vor und markieren Sie mit Klebezetteln:
- Behalten: Was Familie und Freunde übernehmen. Termin ausmachen, an dem alle gleichzeitig kommen – das spart Wochen.
- Verschenken oder verkaufen: Gut erhaltene Möbel, Geräte, Bücher. Kleinanzeigen funktionieren, kosten aber Zeit und Nerven. Rechnen Sie ehrlich: Lohnt sich das für 20 Euro?
- Spenden: Kleidung, Hausrat, Spielzeug. Wir geben Brauchbares aus Haushaltsauflösungen an soziale Projekte in Berlin weiter – Kinderheime, Kitas, Obdachlosenunterkünfte. So landet weniger im Container.
- Entsorgen: Der Rest. Je weniger hier liegt, desto günstiger wird die Räumung – wir rechnen nach Volumen.
4. Die Räumung beauftragen
Eine komplette Haushaltsauflösung in Eigenregie dauert mit Transporter, Recyclinghof und Helfern meist mehrere Wochenenden. Ein Fachbetrieb schafft eine 3-Zimmer-Wohnung in der Regel an einem Tag. Worauf Sie beim Angebot achten sollten:
- Festpreis vor Beginn – nach Fotos oder Besichtigung, nicht „nach Aufwand".
- Volumenpreis statt Pauschale: So zahlen Sie nur, was wirklich weg muss. Bei uns sind es 35 € pro Kubikmeter plus wenige Sonderposten.
- Was inklusive ist: Tragen, Trennen, Entsorgungsgebühren, besenreine Übergabe. Fragen Sie nach Anfahrts- und Etagenzuschlägen.
- Umgang mit Fundstücken: Werden Dokumente und Wertsachen gesichert? Bekommen Sie Fotos vom Ergebnis?
- Rechnung: Mit vollständigen Firmendaten – wichtig, wenn Kosten über den Nachlass, ein Sozialamt oder eine Pflegekasse laufen.
Sie müssen nicht in Berlin sein: Schlüsselübergabe über Hausverwaltung oder Nachbarn, Fotos vorher und nachher, Rechnung per E-Mail – das ist bei Nachlässen der Normalfall.
5. Übergabe an den Vermieter
Zum Schluss die Wohnung „besenrein" übergeben: leer, gefegt, ohne groben Schmutz. Mehr schuldet man in der Regel nicht – Details stehen in unserem Artikel zur besenreinen Übergabe. Machen Sie beim Übergabetermin ein Protokoll mit Zählerständen, Schlüsselanzahl und Zustand der Räume und lassen Sie es gegenzeichnen. Dann steht der Rückzahlung der Kaution nichts im Weg.
Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Fragen zu Erbschaft, Kündigung oder Kosten helfen Nachlassgericht, Mieterverein oder ein Anwalt.
Häufige Fragen
Häufige Fragen dazu
Wie schnell muss die Wohnung nach einem Todesfall geräumt sein?
Erst zum Ende des Mietverhältnisses. Erben können innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Tod mit dreimonatiger Frist kündigen – bis dahin läuft die Miete, die Wohnung muss aber nicht sofort leer sein.
Darf ich Sachen entsorgen, bevor der Erbschein da ist?
Vorsicht: Wer den Nachlass verwertet oder entsorgt, verhält sich wie ein Erbe und kann die Erbschaft danach meist nicht mehr ausschlagen. Bei möglicher Überschuldung erst beraten lassen, dann räumen.
Was kostet eine Haushaltsauflösung nach einem Todesfall in Berlin?
Bei uns 35 € pro Kubikmeter als Festpreis plus Sonderposten. Eine 3-Zimmer-Wohnung liegt meist bei 25 bis 35 m³, also 875 bis 1.225 €. Den verbindlichen Preis nennen wir nach Fotos oder kostenloser Besichtigung.
Ich wohne nicht in Berlin – wie läuft das praktisch?
Fotos per WhatsApp für den Festpreis, Schlüssel über Hausverwaltung oder Nachbarn, Räumung mit Fotodokumentation, Rechnung per E-Mail. Sie müssen nicht anreisen.
Ihre Frage ist nicht dabei? Per WhatsApp fragen oder anrufen: 030 98589183
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