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Ratgeber · Lesezeit 6 Minuten

Umzug ins Pflegeheim: Wohnung auflösen – Schritt für Schritt für Angehörige

Der Umzug eines Elternteils ins Pflegeheim kommt selten geplant – oft entscheidet ein Krankenhausaufenthalt. Dann müssen Angehörige in wenigen Wochen eine Wohnung auflösen, in der jemand 40 Jahre gelebt hat. Dieser Ratgeber bringt Reihenfolge hinein: was zuerst, was mit ins Heim darf, was die Wohnungsauflösung kostet und wer sie unter Umständen bezahlt.

1. Die Reihenfolge: erst Heimplatz und Kündigung, dann Kartons

Räumen Sie nichts, bevor zwei Dinge feststehen: der Einzugstermin im Heim und die Kündigung der alten Wohnung. Die Frist beträgt meist drei Monate zum Monatsende – ab Zugang der Kündigung beim Vermieter, nicht ab Auszug. Fragen Sie trotzdem nach: Viele Vermieter lassen Mieter früher aus dem Vertrag, wenn die Wohnung besenrein und ein Nachmieter in Sicht ist.

  • Vollmacht oder Betreuung klären: Kündigung, Verträge und Übergabe kann nur unterschreiben, wer dazu bevollmächtigt ist (Vorsorgevollmacht, gerichtlich bestellte Betreuung).
  • Verträge auflisten: Strom, Gas, Telefon/Internet, Zeitung, GEZ-Beitrag (Befreiung oder Ummeldung ins Heim), Versicherungen, Vereinsbeiträge. Viele lassen sich mit Nachweis des Heimeinzugs vorzeitig beenden.
  • Nachsendeauftrag an die Heimadresse oder an Sie – sonst gehen Rechnungen und Behördenpost verloren.

2. Was mit ins Heim darf – und was nicht

Ein Pflegezimmer hat meist 14 bis 20 Quadratmeter, Bett und Pflegeschrank stellt das Heim. Platz bleibt für wenige eigene Dinge – und genau die machen den Unterschied, ob sich jemand zu Hause fühlt.

  • Mitnehmen: der eigene Sessel, Nachttisch, eine kleine Kommode, Bilder, Fotos, Lieblingslampe, Radio oder Fernseher, Bettwäsche und Kleidung für alle Jahreszeiten (mit Namen beschriftet).
  • Vorher mit dem Heim klären: Teppiche (Sturzgefahr), elektrische Geräte (Prüfpflicht), Pflanzen, Haustiere.
  • Zur Seite legen: Papiere, Schmuck, Bargeld, Sparbücher, Schlüssel. Ein Karton „Wichtig" wandert zu Ihnen nach Hause, nicht ins Heim und nicht in den Container.

Lassen Sie den Betroffenen, wenn irgend möglich, selbst entscheiden, was mitkommt. Das dauert länger – und erspart später den Satz „Wo ist eigentlich…?".

3. Der Rest der Wohnung: verkaufen, verschenken, spenden, entsorgen

Was nicht ins Heim passt, verteilt sich auf vier Wege. Erfahrungsgemäß gilt: Möbel aus den 70er- bis 90er-Jahren sind kaum verkäuflich, auch wenn sie teuer waren. Rechnen Sie nicht mit Erlösen, die die Auflösung finanzieren.

  1. Verkaufen: nur, was wirklich gefragt ist – Schmuck, Münzen, Designermöbel, Werkzeug, gut erhaltene Elektrogeräte. Alles andere kostet mehr Zeit, als es bringt.
  2. Verschenken: Familie und Nachbarn zuerst fragen; Kleinanzeigen „zu verschenken, Selbstabholung" funktionieren in Berlin schnell.
  3. Spenden: Brauchbare Möbel, Geschirr und Kleidung geben wir bei einer Entrümpelung an soziale Einrichtungen weiter – das übernimmt dann niemand aus der Familie zusätzlich.
  4. Entsorgen: der Rest. Bei einer 2-Zimmer-Wohnung sind das schnell 20 bis 30 Kubikmeter – mehr, als sich mit Privatauto und BSR-Sperrmülltermin bewältigen lässt.

4. Was die Wohnungsauflösung kostet

Wir rechnen nach Volumen: 35 € pro Kubikmeter Räumgut, als Festpreis vor Beginn, inklusive Tragen, Transport, Trennen, Entsorgungsgebühren und besenreiner Übergabe. Typische Beispiele:

  • 1-Zimmer-Wohnung oder Seniorenappartement, normal eingerichtet: ca. 10–15 m³ → 350–525 €
  • 2-Zimmer-Wohnung mit Keller: ca. 20–30 m³ → 700–1.050 €
  • 3-Zimmer-Wohnung, 40 Jahre bewohnt: ca. 35–50 m³ → 1.225–1.750 €

Dazu kommen wenige feste Sonderposten (Matratze 45 €, Kühlschrank ab 35 €, Waschmaschine 45 €). Wer Möbel vorher verschenkt oder selbst Kleinkram aussortiert, senkt das Volumen – und damit direkt den Preis. Den Richtpreis für Ihre Wohnung bekommen Sie in zwei Minuten mit dem Rechner oben.

5. Wer zahlt: Pflegekasse, Sozialamt oder die Familie?

Die Wohnungsauflösung selbst ist keine Leistung der Pflegeversicherung. Es gibt aber drei Wege, die Sie prüfen sollten, bevor die Familie alles aus eigener Tasche zahlt:

  • Entlastungsbetrag der Pflegekasse (125 € monatlich ab Pflegegrad 1): kann für haushaltsnahe Unterstützung eingesetzt werden; nicht verbrauchte Beträge sammeln sich an und können noch rückwirkend für das Vorjahr genutzt werden. Ob die Kasse eine Entrümpelung anerkennt, hängt von der Kasse und vom Anbieter ab – fragen Sie konkret nach und lassen Sie sich die Zusage schriftlich geben.
  • Sozialamt: Wenn die Heimkosten vom Sozialhilfeträger übernommen werden, kann im Einzelfall auch die Auflösung der bisherigen Wohnung als notwendige Aufwendung anerkannt werden. Das muss vor der Beauftragung beantragt werden – nachträglich wird in der Regel nichts erstattet. Wir stellen dafür Kostenvoranschlag und Rechnung so aus, wie Ämter sie brauchen.
  • Steuer: Wird die Rechnung von der pflegebedürftigen Person selbst (oder aus ihrem Vermögen) bezahlt, kann der Arbeitskostenanteil unter Umständen als haushaltsnahe Dienstleistung geltend gemacht werden. Das ist Sache des Steuerberaters – wir weisen Arbeits- und Entsorgungskosten auf der Rechnung getrennt aus.

Allgemeine Hinweise, keine Rechts- oder Steuerberatung. Zuständig sind Pflegekasse, Sozialamt und Steuerberater – wir liefern die Unterlagen.

6. Übergabe: besenrein reicht – meistens

Der Mietvertrag entscheidet, ob renoviert werden muss. Starre Fristen („alle drei Jahre streichen") sind oft unwirksam; unrenoviert übernommene Wohnungen müssen in der Regel nicht renoviert zurückgegeben werden. Lesen Sie den Vertrag oder lassen Sie ihn vom Mieterverein prüfen, bevor Sie Maler beauftragen.

Zur Übergabe gehören: alle Schlüssel (auch Keller, Briefkasten, Garage), Zählerstände mit Foto, ein gemeinsames Übergabeprotokoll. Die Kaution muss der Vermieter nach Prüfung zurückzahlen – meist innerhalb von drei bis sechs Monaten.

Häufige Fragen

Häufige Fragen dazu

Wie schnell können Sie eine Wohnung nach dem Umzug ins Heim räumen?

Besichtigung meist innerhalb weniger Tage, Räumung einer 2-Zimmer-Wohnung an einem Tag. Wenn die Kündigungsfrist drängt, sagen Sie es uns – wir planen rückwärts vom Übergabetermin.

Können Angehörige dabei sein, müssen aber nicht?

Beides geht. Viele Familien sortieren vorher die persönlichen Dinge aus und übergeben uns dann den Schlüssel. Fundstücke wie Fotos, Dokumente oder Schmuck legen wir grundsätzlich zur Seite.

Rechnen Sie direkt mit Pflegekasse oder Sozialamt ab?

Wir stellen Kostenvoranschlag und Rechnung so aus, wie Pflegekasse und Sozialamt sie verlangen, und nehmen auch Kostenübernahme-Erklärungen an. Den Antrag stellen Sie oder die Betreuung – wir helfen mit den Unterlagen.

Was passiert mit den Möbeln, die noch gut sind?

Brauchbare Möbel, Hausrat und Kleidung geben wir an soziale Einrichtungen in Berlin weiter – Kinderheime, Kitas, Obdachlosenunterkünfte. Das ist für Sie kein Mehraufwand.

Ihre Frage ist nicht dabei? Per WhatsApp fragen oder anrufen: 030 98589183

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